Mädchen serviert Tee

Ferienjob, Praktikum - Facts & Infos

Viele machen in den Sommerferien einen Ferialjob, ein Praktikum oder auch ein Volontariat. Was es zu Arbeitszeit und Bezahlung zu wissen gibt, kannst du hier nachlesen.

Arbeiten im Sommer - die Möglichkeiten

Viele verdienen sich im Sommer ein bisschen Geld durch einen Ferialjob dazu, andere absolvieren ein Praktikum oder machen ein so genanntes Volontariat. Aber wo liegen die Unterschiede?
 

Ferialjob

Ab deinem 15. Geburtstag oder der späteren Beendigung der Schulpflicht, kannst du einen Ferialjob annehmen, also im Sommer Geld verdienen.

Im Normalfall ist man dabei in der betreffenden Firma angemeldet, man hat einen sogenannten ?befristeten Arbeitsvertrag? für meistens 1 Monat. Befristet bedeutet, dass der Vertrag nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und danach automatisch endet. Man braucht also nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht kündigen, da man sowieso nur für das eine Monat angestellt wird. Diesen Arbeitsvertrag musst du vorher auch unterschreiben. Lasse ihn unbedingt immer auch von einem Erwachsenen durchsehen!

Beim Ferialjob hat man auch fixe Arbeitszeiten. Und es steht dir ein entsprechender Lohn zu. Lass dir nichts anderes erzählen! So zwischen 800 und 1000 Euro in etwa sind dabei schon drin! Du hast anteilsmäßig auch Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.
 

Pflichtpraktikum

In vielen Schulen sind, zusätzlich zur schulischen Ausbildung, Pflichtpraktika während der Ferien vorgeschrieben, z. B. in HTL?s. Dabei muss das Praktikum in der Branche absolviert werden, in der man auch die Ausbildung macht.

Auch bei einem Praktikum handelt es sich meist um ein so genanntes ?befristetes Arbeitsverhältnis?, das nur für eine bestimmte, festgelegte Zeit besteht und automatisch endet. Eine Kündigung ist also nicht erforderlich.

Voraussetzung ist auch dabei, dass die Schulpflicht erfüllt ist und du bereits 15 bist.

Praktika kannst du hier in Österreich oder auch im Ausland absolvieren. Meist gibt es in den Schulen Adressen von Betrieben, die Praktikanten aufnehmen. Bevor du ein Praktikum annimmst, solltest du immer mit der Schule abklären, ob die Firma alle schulrechtlichen Anforderungen des Pflichtpraktikums erfüllt! Nicht, dass du im Nachhinein drauf kommst, dass dir das Praktikum nicht angerechnet wird!! Du hast auch beim Praktikum Anspruch auf entsprechende Bezahlung.
 

Volontariat

Statt Volontariat kann man ganz einfach auch "Schnuppern" sagen. Dabei gehst du kein Arbeitsverhältnis ein und musst auch keinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Beim Schnuppern geht es einfach darum, anderen bei der Arbeit über die Schulter zu sehen, um z. B. verschiedene Berufe kennenzulernen. Es gibt kein Recht auf Bezahlung, manche Betriebe bezahlen aber eine Art Taschengeld. Allerdings muss dich der Betrieb unfallversichern, falls dir auf dem Weg hin oder retour etwas passiert.
 

Von wann bis wann - Regeln bei der Arbeitszeit

Egal, ob bei einem Pflichtpraktikum oder einem Ferialjob, hinsichtlich der Arbeitszeiten gelten bei unter 18-Jährigen folgende Richtlinien:
 

  • Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden betragen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 Stunden betragen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmebestimmungen, vor allem für das Hotel- und Gastgewerbe: Dabei kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 bzw. 9,5 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf 45 Stunden erhöht werden.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es auch hier ? vor allem wieder für das Hotel und Gastgewerbe: Jugendliche über 16 Jahren dürfen bis 23 Uhr und auch ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Jeder zweite Sonntag muss allerdings in jedem Fall arbeitsfrei sein!
 

Überstunden

Hinsichtlich Überstunden gilt: Es dürfen von Jugendlichen keine Überstunden verlangt werden. Leider ist es in der Realität häufig trotzdem so, dass Überstunden angeordnet werden. In diesem Fall MÜSSEN sie bezahlt werden.

Tipp

Unbedingt Überstunden aufschreiben!!

Schreibe dir unbedingt ganz genau auf, wann und wie viele Überstunden du machst. Denn diese Aufzeichnungen können dir später helfen, dass du diese bezahlt bekommst.

Was, wenn es Probleme gibt?

Leider kommt es auch bei Praktika, Ferialjobs und Volontariaten immer wieder zu Problemen. Überstunden werden nicht bezahlt, du wirst schlecht behandelt oder du wolltest nur Schnuppern, bist aber eigentlich die Urlaubsvertretung. Bei der Arbeiterkammer kannst du dich erkundigen, was deine Rechte sind und was du ganz konkret tun kannst. Auch die Gewerkschaft hilft bei Fragen rund um Ferialjob und Praktika.

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